15.07.2026 // 18:00 // Musiksaal
Liebe Mitglieder,
zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Tübinger Freie Schulgemeinde e. V. laden wir Sie als Vorstand des Vereins herzlich ein und berufen diese Mitgliederversammlung hiermit form- und fristgerecht ein.
Für die Mitgliederversammlung gilt folgende
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung, Formalia, Feststellungen
TOP 2 Neufassung der Satzung
a) Vorstellung des Entwurfs der Neufassung der Satzung in Schwerpunkten
b) Aussprache zum Entwurf der Neufassung der Satzung
c) Beschlussfassung über den Entwurf der Neufassung der Satzung
TOP 3 Bericht des Vorstandes
a) über die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025
b) dabei auch Vorstellungen des
– Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 und
– Entwurfs des Planhaushaltes für das Geschäftsjahr 2026
Top 4 Aussprache zum Bericht des Vorstands
Top 5 Beschlussfassungen über
a) Entlastung des Vorstands
b) Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2025 und
c) Entwurf des Planhaushalts für das Geschäftsjahr 2026
Top 6 Baumaßnahmen Kernzeit und Hort im Waldbau
Top 7 Informationen zur aktualisierten Beitragsordnung betreffend die Gebühren desKindergartens und der Schule (nicht die Vereinsmitgliedsbeiträge, die hiervon zu unterscheiden sind). Die Genehmigung hierzu vom Regierungspräsidium Tübingen liegt vor.
Top 8 Aus dem Medienkreis:
Bericht von David Pitz zum Pilotprojekt „Handysafes“ in den neunten Klassen.
Top 9 Anträge und Sonstiges
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Satzung neu zu fassen. Hierzu haben wir anwaltliche Beratung beigezogen und diesen Entwurf der neu zu fassenden Satzung im Rahmen einer vollständigen Satzungsrevision zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Volker Rieger, Reutlingen, eingehend vorbereitet. Dieser Entwurf wurde von ihm auch mit dem Finanzamt Tübingen vorabgestimmt. Rechtsanwalt Rieger haben wir zur Mitglieder-versammlung eingeladen. Er wird an diesem Abend bei uns zu Gast sein und dabei behilflich sein, noch eventuelle Fragen und Unklarheiten zum Entwurf der Satzungsneufassung aufzulösen. Damit wir ihn und seine Zeit an diesem Abend nicht allzu lange in Anspruch nehmen müssen, haben wir den Tagungsordnungspunkt zur Neufassung der Satzung ganz an den Beginn der Tagesordnung gestellt. Die neu gefasste Satzung wird nach ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung erst, wenn die Mitgliederversammlung ihr zugestimmt hat, mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft treten.
Sollten Sie im Vorfeld, den Entwurf der Satzungsneufassung erhalten wollen, bitten wir Sie uns über Ihre persönliche E-Mailadresse eine E-Mail an beitragsbuero@waldorfschule-tue.de zu schicken.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird es die Möglichkeit für einen weiteren Austausch mit Verpflegung und Getränken geben.
Anträge, die auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gesetzt werden sollen, sind nach § 6 Abs. 2 S. 4 der geltenden Satzung mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Deborah Papenmeier, Martin Schlodder, Ulrich Reißler, Robbert-Jan Kiviet